Regelwerk-Eintrag ·
bfsg-001Website- / Online-Shop-Geltungsbereich
Verbraucherorientierte digitale Produkte und Dienste (Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Apps) fallen ab dem 28. Juni 2025 unter das BFSG.
- Modul
- bfsg
- Anwendungsbereich
- B2C-Digitaldienste; Kleinstunternehmen (<10 Beschäftigte, <2 Mio. € Umsatz) mit reinem Dienstleistungsangebot sind ausgenommen.
- In Kraft seit
- 2025-06-28
- Nächste Frist
- 2025-06-28
- Regel-Version
- 1.0
- Zuletzt geprüft
- 2026-01-10
- Geprüft von
- KonformPass Team
- Regelwerk
- EUReady Regeln v1.0
Quelle
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Quelle öffnenWas KonformPass prüft
Diese Regel fließt in den Readiness-Check über die folgenden Fragen ein:
- bfsg_scope
- bfsg_b2c
Scoring-Auswirkung
Determines whether BFSG module applies
Gewicht im Modul: 35
Kein rechtsverbindlicher Nachweis
Diese Übersicht ist eine strukturierte, manuell geprüfte Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, IT-Sicherheitsberatung, Barrierefreiheitsprüfung oder offizielle Zertifizierung. Verbindliche Aussagen ergeben sich aus dem jeweiligen Regelwerk.