Regelwerk-Eintrag · bfsg-001

Website- / Online-Shop-Geltungsbereich

Verbraucherorientierte digitale Produkte und Dienste (Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Apps) fallen ab dem 28. Juni 2025 unter das BFSG.

Modul
bfsg
Anwendungsbereich
B2C-Digitaldienste; Kleinstunternehmen (<10 Beschäftigte, <2 Mio. € Umsatz) mit reinem Dienstleistungsangebot sind ausgenommen.
In Kraft seit
2025-06-28
Nächste Frist
2025-06-28
Regel-Version
1.0
Zuletzt geprüft
2026-01-10
Geprüft von
KonformPass Team
Regelwerk
EUReady Regeln v1.0

Quelle

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Was KonformPass prüft

Diese Regel fließt in den Readiness-Check über die folgenden Fragen ein:

  • bfsg_scope
  • bfsg_b2c

Scoring-Auswirkung

Determines whether BFSG module applies

Gewicht im Modul: 35

Kein rechtsverbindlicher Nachweis

Diese Übersicht ist eine strukturierte, manuell geprüfte Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, IT-Sicherheitsberatung, Barrierefreiheitsprüfung oder offizielle Zertifizierung. Verbindliche Aussagen ergeben sich aus dem jeweiligen Regelwerk.